Rechtsprechung
BayObLG, 27.05.1991 - BReg. 1 Z 24/91 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Auslegung eines gemeinschaftlichen Testaments; Abänderungsbefugnis der Nacherbeneinsetzung; Widerruflichkeit wechselbezüglicher Verfügungen; Bindungswirkung nach dem Tod eines Ehegatten
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- AG Nürnberg - VI 3337/72
- LG Nürnberg-Fürth, 15.01.1991 - 13 T 10441/90
- BayObLG, 27.05.1991 - BReg. 1 Z 24/91
Papierfundstellen
- DNotZ 1992, 520
- FamRZ 1991, 1488
- Rpfleger 1991, 356
Wird zitiert von ... (6) Neu Zitiert selbst (4)
- BayObLG, 28.11.1990 - BReg. 1a Z 43/90
Einsetzung als Nacherbe durch Erbvertrag; Unrichtigkeit eines Erbscheins; …
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - BGH, 26.09.1990 - IV ZR 131/89
Verkündung einer Verfügung von Todes wegen
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - BayObLG, 12.03.1981 - BReg. 1 Z 3/81 Kontextvorschau leider nicht verfügbar
- KG, 07.10.1976 - 12 U 2349/75
Möglichkeit einer Verfahrensunterbrechung bei Tod des durch einen …
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- OLG München, 05.01.2017 - 34 Wx 324/16
Zur Einsetzung von Nacherben unter der auflösenden Bedingung einer anderweitigen …
Es ist anerkannt, das die Anordnung der Nacherbfolge rechtswirksam unter die auflösende (Potestativ-) Bedingung (§ 2075 BGB) einer anderweitigen letztwilligen Verfügung des Vorerben gestellt werden kann (BGHZ 15, 199/201; BayObLG FamRZ 1991, 1488; BayObLGZ 2001, 203/207;… Staudinger/Otte BGB [2013] § 2065 Rn. 49;… MüKo/Leipold § 2065 Rn. 16). - OLG Saarbrücken, 22.06.2022 - 5 U 98/21
Prüfung eines lebzeitigen Eigeninteresses des Erblassers an gemischten …
Ein solcher Abänderungsvorbehalt kann ausdrücklich erklärt werden oder ggf. auch dem Testament im Wege der Auslegung zu entnehmen sein; im Hinblick auf die grundsätzliche Bindung wechselbezüglicher Verfügungen und das damit geschützte Vertrauen des vorverstorbenen Erblassers an dem Weiterbestand der von den Ehegatten getroffenen Verfügungen ist aber gerade in diesem letztgenannten Fall sowohl hinsichtlich der Annahme einer Abänderungsbefugnis als auch hinsichtlich deren Umfangs ein strenger Maßstab anzulegen (vgl. BayObLG FamRZ 1991, 1488; OLG München, NJW-RR 2011, 1020;… Weidlich, in: Palandt, a.a.O., § 2271 Rn. 21). - OLG Düsseldorf, 19.10.2000 - 10 W 90/00
Eröffnungsgebühr über vollen Nachlaßwert bei "Nachtrag" mit Änderungsvorbehalt zu …
Nach der herrschenden Ansicht in Rechtsprechung und Literatur ist es auch im Fall der Anordnung der Vor- und Nacherbfolge ohne Verstoß gegen § 2065 BGB zulässig, daß dem überlebenden Ehegatten in einem gemeinschaftlichen Testament das Recht eingeräumt wird, die für den Fall seines Todes in dem Testament getroffenen Verfügungen zu widerrufen und über den Nachlaß insgesamt anderweitig zu verfügen (BGHZ 2, 35 ff; BayObLG FamRZ 1991, 1488;… Staudinger-Otte, Kommentar zum BGB, 12. Aufl., § 2065, Rdnrn. 19 f.;… Erman-Schmidt, Kommentar zum BGB, 10. Aufl., § 2065, Rdnr. 5 m.w.N.;… anderer Ansicht: Palandt-Edenhofer a.a.O., § 2271, Rdnr. 21;… Münchener Kommentar-Leipold, § 2065, Rdnr. 10).
- BayObLG, 20.08.1998 - 1Z BR 25/98
Auslegung eines gemeinschaftlichen späteren Testaments mit einer …
Den gemeinschaftlich testierenden Ehegatten bleibt nämlich unbenommen, darüber zu bestimmen, ob und inwieweit ihre Verfügungen wechselbezüglich sein sollen; sie können sich im übrigen ermächtigen, wechselbezügliche Verfügungen nach dem ersten Erbfall aufzuheben oder abzuändern (vgl. BayObLG FamRZ 1991, 1488). - OLG Frankfurt, 13.01.1997 - 20 W 557/94
Entscheidung des Beschwerdegericht grundsätzlich nur über denselben Gegenstand …
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - BayObLG, 14.11.1991 - 1 BReg.Z 48/91
Errichtung eines ehelichen Testaments; Ausstellung eines Erbscheins; Möglichkeit …
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