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   BayObLG, 27.05.1991 - BReg. 1 Z 24/91   

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https://dejure.org/1991,4801
BayObLG, 27.05.1991 - BReg. 1 Z 24/91 (https://dejure.org/1991,4801)
BayObLG, Entscheidung vom 27.05.1991 - BReg. 1 Z 24/91 (https://dejure.org/1991,4801)
BayObLG, Entscheidung vom 27. Mai 1991 - BReg. 1 Z 24/91 (https://dejure.org/1991,4801)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Auslegung eines gemeinschaftlichen Testaments; Abänderungsbefugnis der Nacherbeneinsetzung; Widerruflichkeit wechselbezüglicher Verfügungen; Bindungswirkung nach dem Tod eines Ehegatten

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • DNotZ 1992, 520
  • FamRZ 1991, 1488
  • Rpfleger 1991, 356
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (4)

  • OLG München, 05.01.2017 - 34 Wx 324/16

    Zur Einsetzung von Nacherben unter der auflösenden Bedingung einer anderweitigen

    Es ist anerkannt, das die Anordnung der Nacherbfolge rechtswirksam unter die auflösende (Potestativ-) Bedingung (§ 2075 BGB) einer anderweitigen letztwilligen Verfügung des Vorerben gestellt werden kann (BGHZ 15, 199/201; BayObLG FamRZ 1991, 1488; BayObLGZ 2001, 203/207; Staudinger/Otte BGB [2013] § 2065 Rn. 49; MüKo/Leipold § 2065 Rn. 16).
  • OLG Saarbrücken, 22.06.2022 - 5 U 98/21

    Prüfung eines lebzeitigen Eigeninteresses des Erblassers an gemischten

    Ein solcher Abänderungsvorbehalt kann ausdrücklich erklärt werden oder ggf. auch dem Testament im Wege der Auslegung zu entnehmen sein; im Hinblick auf die grundsätzliche Bindung wechselbezüglicher Verfügungen und das damit geschützte Vertrauen des vorverstorbenen Erblassers an dem Weiterbestand der von den Ehegatten getroffenen Verfügungen ist aber gerade in diesem letztgenannten Fall sowohl hinsichtlich der Annahme einer Abänderungsbefugnis als auch hinsichtlich deren Umfangs ein strenger Maßstab anzulegen (vgl. BayObLG FamRZ 1991, 1488; OLG München, NJW-RR 2011, 1020; Weidlich, in: Palandt, a.a.O., § 2271 Rn. 21).
  • OLG Düsseldorf, 19.10.2000 - 10 W 90/00

    Eröffnungsgebühr über vollen Nachlaßwert bei "Nachtrag" mit Änderungsvorbehalt zu

    Nach der herrschenden Ansicht in Rechtsprechung und Literatur ist es auch im Fall der Anordnung der Vor- und Nacherbfolge ohne Verstoß gegen § 2065 BGB zulässig, daß dem überlebenden Ehegatten in einem gemeinschaftlichen Testament das Recht eingeräumt wird, die für den Fall seines Todes in dem Testament getroffenen Verfügungen zu widerrufen und über den Nachlaß insgesamt anderweitig zu verfügen (BGHZ 2, 35 ff; BayObLG FamRZ 1991, 1488; Staudinger-Otte, Kommentar zum BGB, 12. Aufl., § 2065, Rdnrn. 19 f.; Erman-Schmidt, Kommentar zum BGB, 10. Aufl., § 2065, Rdnr. 5 m.w.N.; anderer Ansicht: Palandt-Edenhofer a.a.O., § 2271, Rdnr. 21; Münchener Kommentar-Leipold, § 2065, Rdnr. 10).
  • BayObLG, 20.08.1998 - 1Z BR 25/98

    Auslegung eines gemeinschaftlichen späteren Testaments mit einer

    Den gemeinschaftlich testierenden Ehegatten bleibt nämlich unbenommen, darüber zu bestimmen, ob und inwieweit ihre Verfügungen wechselbezüglich sein sollen; sie können sich im übrigen ermächtigen, wechselbezügliche Verfügungen nach dem ersten Erbfall aufzuheben oder abzuändern (vgl. BayObLG FamRZ 1991, 1488).
  • OLG Frankfurt, 13.01.1997 - 20 W 557/94

    Entscheidung des Beschwerdegericht grundsätzlich nur über denselben Gegenstand

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  • BayObLG, 14.11.1991 - 1 BReg.Z 48/91

    Errichtung eines ehelichen Testaments; Ausstellung eines Erbscheins; Möglichkeit

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